Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Unsere Erfahrungen auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses setzen wir für die zügige und zielgerichtete Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten ein.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts finden Sie im Folgenden alphabetisch aufgelistet:

Arbeitsvertragsgestaltung

Arbeitszeugnis

Befristung eines Arbeitsvertrags

Betriebsrat

Betriebsübergang

Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz

Gratifikationen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)

Insolvenz des Arbeitgebers

Krankengeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Betriebliches Eingliederungsmanagement

Kündigung & Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Abfindung

Mindestlohn

Mutterschutz

Schadensersatz

Tarifvertrag

Teilzeitarbeit

Überstunden

Urlaubsrecht

Weisungsrecht des Arbeitgeber (unter anderem Versetzung)

Wettbewerbsverbot

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Rechtsanwältin Kristina Huschmann berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich. Der telefonische Erstkontakt mit unseren Rechtsanwälten ist für Sie kostenlos.

Sollten Sie Ihre Problemstellung bzw. Frage in der Auflistung nicht wiederfinden, können Sie uns selbstverständlich trotzdem gern kontaktieren. Die Auflistung gibt lediglich einen Überblick über die von uns am häufigsten bearbeiteten Themengebiete.

Wissenswertes und Hintergrund

Gegenstand des Arbeitsrechts sind die Rechtsbeziehungen zwischen den am Arbeitsverhältnis beteiligten Personen. Dies sind zunächst die am Arbeitsverhältnis unmittelbar Beteiligten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gleichwohl werden aber auch die Rechte derjenigen geregelt, die nur mittelbar am Arbeitsverhältnis beteiligt sind. Dies sind unter anderem: Arbeitgeberverbände, Auszubildenden- oder Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Gewerkschaften.

Schließlich sind die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Rechtsquellen vielschichtig. Das anzuwendende Recht kann sich – je nach Einzelfalll – etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem individuellen Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarungen oder sogenannten betrieblichen Übungen (Betriebsübungen) ergeben. Daneben ergeben sich zahlreiche Verbindungen und Verzahnungen mit dem Sozialrecht.