Rechtsanwalt Stefan Richter -

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tätigkeitsbereiche: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Verkehrsrecht

 

 

 

 


Beruflicher Werdegang

seit 11/2018 Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Dessau und Umgebung e. V.
seit 03/2017 Fachanwalt für Verkehrsrecht
seit 09/2012 Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht
seit 01/2010 Partner der Kanzlei Raila Huschmann Richter Partnerschaft von Rechtsanwälten
08/2008 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Stefan Richter
06/2008 Zweites Juristisches Staatsexamen
02/2008 – 04/2008 Wahlstation im Referendariat: LINKLATERS LLP, Berlin
05/2006 – 05/2008 Referendariat im Landgerichtsbezirk Chemnitz
09/2005 – 01/2008 Freie Mitarbeit bei der Sozietät Hemmelrath & Partner
07/2005 Erstes Juristisches Staatsexamen
10/2003 – 03/2004 Auslandssemester an der University of Groningen (NL)
07/2002 – 08/2002 Praktikum bei Kindem & Co. Advokatkollegiet, Oslo
10/2001 – 04/2003 Tätigkeit als studentische Hilfskraft
10/2000 – 06/2005 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig

Publikationen

Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WuM) 2020, Seite 419 ff., Urteil des LG Leipzig vom 12.05.2020 – Az. 02 S 401/19:
„Keine Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung nach 1,5 Jahren; keine Kündigung wegen nicht genehmigter, aber länger geduldeter Hundehaltung; Angebot gewerbsmäßiger Hundebetreuung rechtfertigt keine Kündigung“

Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (NotBZ) 2020, Seite 220 ff., Urteil des BGH vom 04.09.2019 – XII ZR 52/18:
„Kauf bricht nicht Miete – Kein Eintritt in den Mietvertrag aufgrund der Gestattung der Mitbenutzung einer Grundstücksfläche“

Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (NotBZ) 2019, Seite 175 ff., Urteil des BGH vom 14.11.2018 – VIII ZR 109/18:
„Bei der in einem Kaufvertrag des Vermieters über ein Hausgrundstück enthaltenen Vereinbarung, wonach der Mieter einer Wohnung des Hauses ein lebenslanges Wohnrecht haben und eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den in den Mietvertrag eintretenden Erwerber ausgeschlossen sein soll, handelt es sich um einen (echten) Vertrag zugunsten Dritter (hier: des Mieters) gem. S 328 BGB. Der Mieter erwirbt hierdurch unmittelbar das Recht, auf Lebenszeit von dem Käufer die Unterlassung einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu verlangen. (amtl.)“

Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WuM) 2018, Seite 508, Urteil des AG Leipzig vom 24.5.2018 – Az. 168 C 5604/17:
„Ein Wohnraummieter muss keine Hausreinigungskosten zahlen, wenn dem Mieter nach den mietvertraglichen Vereinbarungen die Vornahme der Hausreinigung obliegt.“

Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WuM) 2017, Seite 530 f., Urteil des LG Leipzig vom 9.3.2017 – 01 S 330/16:
„Nach dem Urteil muss die Verbrauchsmessung für die zentrale Warmwasserversorgung ab dem Zeitpunkt mit dem Wärmemengenzähler erfolgen, ab dem dieser installiert ist. Im Falle eines Geräteausfalls muss die Abrechnung über § 9a HeizkV erfolgen.“

Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WuM) 2016, Seite 292 f., Urteil des AG Leipzig vom 11.01.2016:
„Ein Mieterhöhungsverlangen, zu dessen Begründung auf einen Mietspiegel Bezug genommen wird, der bereits durch einen neueren Mitspiegel abgelöst wurde, ist formell nicht ordnungsgemäß und löst den Lauf der Überlegungsfrist des § 558b Abs. 2 BGB nicht aus.“

Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WuM) 2014, Seite 602 f., Urteil des AG Leipzig vom 28.05.2014, Az.: 166 C 3153/13 i. d. F. d. Berichtigungsbeschlusses v. 02.07.2014:
„1. Eine als vorformulierte Vertragsbedingung in den Mietvertrag aufgenommene Schiedsgerichtsklausel des Inhalts, dass bei Uneinigkeit über durchzuführende Schönheitsreparaturen oder Mietschäden einen Schiedsgutachter verbindlich über die Verpflichtung des Mieters zur Tragung der Kosten entscheidet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
2. Mangels eines „vereinbarten Begutachtungsverfahrens“ wird in diesem Fall durch die Tätigkeit des Schiedsgutachters die Verjährung nicht gem. § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB gehemmt.“

Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WuM) 2012, Seite 369 ff., Urteil des AG Leipzig vom 14.05.2012:
„Parabolantenne des schwerbehinderten Mieters kann bleiben!“

Hemmer/Wüst/Gilch/Richter, Insolvenzrecht, 2. Auflage 2009, 3. Auflage 2012

Zeitschrift für neues Energierecht 2007, Seite 291: „Gezielter Anbau und Zukauf nachwachsender Rohstoffe – förderfähig nach § 8 Abs. 2 EEG?” (Co-Autor: Prof. Dr. Felix Ekardt)

Anwaltsblatt 2007, Seite 356: „Der Wissenschaftsbegriff des § 15 S. 1 FAO” (Co-Autor: Dr. Daniel Schnabl, LL.M.)

 

Weitere Tätigkeiten

– Rechtsberater des Deutschen Mieterbundes Mieterverein Leipzig e. V.
– Rechtsberater des Deutschen Mieterbundes Mieterverein Dessau und Umgebung e. V.