Kosten und Aufwand
Wir möchten hinsichtlich unserer Vergütung und der für Sie entstehenden Kosten von Anfang an Transparenz herstellen. Aus diesem Grund besprechen wir mit Ihnen vor der Erteilung eines Mandats die voraussichtlich entstehenden Kosten. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu unserer Vergütung direkt an.
Unsere Vergütung richtet sich an der Art der Tätigkeit aus. Grundsätzlich berechnet sich unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei sie in diesem Fall vom sogenannten Gegenstandswert abhängig ist. Insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen wir unsere Leistungen nach dem RVG ab.
Im außergerichtlichen Bereich – zum Beispiel bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen oder bei der außergerichtlichen Beratung – treffen wir regelmäßig individuelle Honorarvereinbarungen, welche eine Vergütung nach Stundensätzen vorsehen. Daneben ist auch die Vereinbarung von Pauschalhonoraren möglich.
Nach welchem Vergütungsmodell die Abrechnung erfolgt, ist von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängig und wird vorab mit Ihnen besprochen.